Checkliste

Was ist im Trauerfall zu tun?

Sterbefall im Seniorenheim, Pflegeheim oder Krankenhaus:

Die Wahl des Bestatters darf Ihnen die Senioreneinrichtung, das Pflegeheim oder das Krankenhaus nicht vorschreiben.

 

Zunächst sollten Sie als Angehörige gefragt werden, welchen Bestatter die Einrichtung beauftragen soll.

 

Erteilen Sie zunächst nur die Überführung über den genauen Weg und Ablauf der Bestattung sollte man nach einem Angebotsvergleich entscheiden.

Fragen Sie auch nach dem Preis der Überführung, damit keine Überraschungen entstehen.

z.B. Überführung zu unseren Klimaräumen im Holzsarg ab 320.- €

Vorabmeldung Standesamt 12.- €

Kühlung pausch. für maximal 14 Tage  99.-  €

Sollten Sie ein anderes Bestattungsinstitut mit allen weiteren Ausführungen beauftragen, dann würden wir für den "Leihsarg"   75.- Euro berechnen.

 

Unsere weiteren Paketangebote und Preise finden Sie hier.

 

 

Arzt verständigen

denn dieser muss den Verstorbenen untersuchen, Todeszeitpunkt und Todesursache feststellen und wichtige Dokumente (Leichenschauschein, Todesbescheinigung) ausstellen.

Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, kann man auch den ärztlichen Notdienst anrufen.

 

Wichtige Unterlagen heraussuchen  

Personalausweis, ggf. Organspendeausweis, Verfügungen des Verstorbenen (Wünsche für die Bestattung, Vorsorgevertrag, Testament etc.), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners sowie die Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte, Versicherungspolicen)

 

Bestatter, also uns beauftragen

Familienangehörige haben nicht nur das Recht, sondern zugleich auch die Pflicht, sich um den Verstorbenen zu kümmern. Dazu gehört:

  • Wahl eines Bestattungsunternehmens, um alle weiteren Schritte abzustimmen
  • Entscheidung über die Art und den Ort der Beerdigung, also Wahl der letzten Ruhestätte.
  • Sicherstellung, dass der Verstorbene innerhalb der gesetzlichen Frist ordnungsgemäß bestattet wird (Bestattungspflicht) Bestattungspflichtig sind lebenden Familienangehörigen, angefangen bei dem Ehepartner über Kinder, Eltern und Geschwister. Die Bestattungspflicht ist unabhängig von der Erbfolge geregelt, sodass es dafür keine Rolle spielt, ob man im Testament bedacht wurde oder nicht.
  • Versicherungen und weitere Angehörige über den Todesfall informieren. Die meisten Versicherungsverträge enthalten sehr kurze Fristen. Sollte der Todesfall zu spät gemeldet werden, kann es passieren, dass der Versicherungsanspruch verloren geht und die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verweigert. Lebensversicherung (LV) und Sterbegeldversicherung unverzüglich informieren, weil sie sich vorbehalten, die Todesursache überprüfen zu lassen. Bei einem Unfalltod muss die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden.
  • Andere Versicherungen und Institutionen in Kenntnis setzten z.B. Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung, ggf. Rente bzw. Pension, Haftpflicht- und andere Sachversicherungen zwecks Rückerstattung oder Vertragsaufhebung, Telefonanbieter
  • Der Arbeitgeber des Verstorbenen und der eigene Arbeitgeber sind ebenfalls zu informieren. Beim Tod von nahen Angehörigen (Eltern, Geschwistern, Kindern etc.) haben viele Angestellte Anspruch auf einige Tage Sonderurlaub.

Pflegeheimzimmer ausräumen

Lebte der Angehörige vor seinem Tod in einem Pflegeheim, muss man sein Zimmer meist innerhalb von wenigen Tagen räumen. Wie viel Zeit man als Angehöriger genau hat, ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Pflegeheim und kann mit der Pflegeheimleitung besprochen werden. Grundsätzlich gilt aber, dass der Heimvertrag mit dem Sterbetag endet. Der einzelne Heimvertrag kann aber Fristen für die Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände oder für die Räumung des Zimmers enthalten. Wenn ein Pflegefall verstirbt, müssen seine Angehörigen deshalb prüfen, bis wann sie sein Zimmer im Pflegeheim räumen müssen.

 

Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist bei einem Todesfall ein sehr wichtiges Dokument - siehe  Sterbeurkundenservice

Es ist empfehlenswert mehrere Sterbeurkunden (ca. 3-5) ausstellen zu lassen. 

Was wird benötigt:

  • Ledig - Geburtsurkunde
  • Verheiratet - Geburtsurkunden beider Eheleute und Heiratsurkunde
  • Verwitwet - Geburtsurkunden beider Eheleute, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Ehepartner/in
  • Geschieden - Geburtsurkunden beider Eheleute, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Fragen Sie uns, wir sind gern behilflich.

 

Auch wichtig: Nach der Bestattung

Prüfen Sie, ob finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Firmen oder Behörden bestehen und machen Sie diese geltend. Beim Amtsgericht beantragen Sie einen Erbschein und lassen das Testament eröffnen. Hierbei kann Ihnen ein Notar hilfreich zur Seite stehen. Idealerweise sollten Sie Hilfe von einem Notar oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Wohnung, Versicherungs- und sonstige laufenden Verträge, Abonnements, Telefon, Internet, Strom, Energie usw. kündigen. Bank informieren.

Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung

Als hinterbliebener Partner müssen Sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversichrungsanstalt anmelden.

Grabpflege. Ungefähr sechs Wochen nach der Bestattung wird das Grab von Kränzen und Gestecken geräumt. Sofern Sie dies wünschen, können Sie jetzt die Grabpflege organisieren.

Grabstein & Grabeinfassung. Nach zwei bis vier Wochen kann der Steinmetz mit dem Grabmal und der Einfassung beauftragt werden. Tipp: Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, kann eine sog. "Grabplatte" eine preiswerte Alternative zum klassischen Grabstein darstellen. Eine Grabplatte ist ein liegender Grabstein, ist kleiner und kommt ohne Fundament oder Einfassung aus. Eine Grabplatte kann in Apsprache mit der Friedhofsverwaltung sogar selber verlegt werden.

 

 

Nachlass und Erbe

Fragen rund um den Nachlass und das Erbe müssen geklärt werden. Es besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament eines Verstorbenen unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Gibt man das Testament nicht beim Nachlassgericht ab, sondern behält es, macht man sich strafbar. (Urkundenunterdrückung)

Erbrechtlich kann man durch die Unterschlagung des Testaments erbunwürdig werden und damit sein Erbe verlieren. Ein Testament muss also unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Sterbeurkunde kann nachgereicht werden. Das Nachlassgericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung fest und informiert die Erben.

Als Erbe muss man beim Nachlassgericht zudem einen Erbschein beantragen und innerhalb von drei Monaten das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Der Erbschein ist ein offizieller Nachweis, dass man der rechtmäßige Erbe ist z.B. beim Zugriff auf Konten des Verstorbenen.

Der Erbschein kann auch ohne bestehendes Testament beantragt werden. Hier tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Erben müssen unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen und ggf. eine Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für die Zeit bis zum Todestag einreichen. Deshalb sollten Erben alle Belege für Ausgaben und die Steuerbescheide der Vorjahre sammeln.

Sollte das Erbe ausgeschlagen, als die Annahme des Erbes verweigert werden, ist hier die gesetzliche Frist einzuhalten. Informieren Sie sich hierzu dringend beim Amtsgericht.

 

kündigen und ummelden von Verträgen 

Verträge enden nicht automatisch mit dem Todesfall,  sondern müssen gekündigt werden.

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Verträge der Verstorbene abgeschlossen hat und kündigen Sie diese. z. B. Mietvertrag, Mobilfunkverträge, Telefonverträge, Internetverträge, Vereinsmitgliedschaften und abonnierte Zeitungen.

Sie möchten in der Wohnung wohnen bleiben und die Verträge für Energie, Wasser und Telefon übernehmen? Vielleicht lassen sich die Verträge auf Sie umschreiben/übertragen.

 

Witwenrente berechnen - Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen

Bei bestimmten Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) fängt die Rentenversicherung  finanziellen Einbußen teilweise mit der Hinterbliebenenrente auf. Der Begriff Hinterbliebenenrente fasst dabei alle Renten von Todes wegen zusammen, bei denen der Tod einer Person als Versicherungsfall die Leistungspflicht der Versicherung auslöst. All diese Renten werden aber nicht automatisch gezahlt, sondern müssen bei der Rentenversicherung beantragt werden. Deshalb müssen z. B. verwitwete Ehepartner nach dem Todesfall einen Antrag auf Witwenrente stellen oder Kinder auf Waisenrente. Weiter Informationen finden Sie hier: Renteninformation

 

Trotz des Schocks, des Schmerzes und der Trauer müssen Hinterbliebene nach einem Todesfall viel organisieren und beachten. Am wichtigsten sind dabei die Organisation der Bestattung, verschiedene Behördengänge, die Information von Versicherungen und die Kündigung von verschiedenen Verträgen.

Checkliste für eine Bestattungsvorsorge

Bestattungsart und Sarg

Sie sollten schriftlich Ihren Letzten Willen festhalten und gemeinsam mit Ihrem Testament aufbewahren. So nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen ab. Als Erstes sollten Sie sich darüber klar werden, auf welche Art Sie bestattet werden wollen. Neben Feuer- und Erdbestattung können Sie sich auch für eine besondere letzte Reise, wie etwa eine Seebestattung, entscheiden. Den entsprechenden Wunsch sollten Sie eindeutig formulieren und zudem regelmäßig erneuern. Die entsprechenden Verfügungspapiere fordern Sie gerne über unser Kontaktformular an .

In Deutschland ist außerdem ein Sarg bei der Bestattung und Feuerbestattung vorgeschrieben. Und bis auf eine Seebestattung besteht Friedhofs und Ruheforst Beisetzungszwang. 

 

Überführung ins Ausland sind natürlich möglich. 

 

Trauerfeier, Kleidung, Blumen und Musik

Schließlich sollte auch die Trauerfeier auf Ihrer Checkliste stehen. Wie soll sie ablaufen? Möchten Sie eine private oder öffentliche Trauerfeier? Vielleicht liegt es Ihnen am Herzen, dass eine bestimmte Person die Trauerrede hält – oder vielleicht wollen Sie diese als letzte Worte an Ihre Mitmenschen sogar selbst noch zu Lebzeiten verfassen.

 

Fürbitten zur Beerdigung - Passende Worte finden

Beerdigungskosten: Damit müssen Sie rechnen

Beisetzung: Den Ablauf einer Beerdigung planen und organisieren

 

 

Wenn Sie Ihre eigene Beerdigung planen, können Sie auch Einfluss auf die Stimmung nehmen, die während der Trauerfeier oder Bestattung herrscht: Sie können sich beispielsweise wünschen, dass die Trauergemeinde nicht ausschließlich in Schwarz erscheint. Oder dass die Blumen vor allem bunt und fröhlich sein sollen.

Nicht fehlen sollten auf der Checkliste auch persönliche Wünsche zur Musik, die während der Trauerfeier gespielt wird.

Diese kann beispielsweise gemeinsam Erlebtes in Erinnerung rufen. Sie haben die Wahl: Neben kirchlichen Liedern sind auch moderne Popsongs möglich.

 

Unterlagen, welche bereit liegen sollten.

Hilfreich ist das zurechtlegen der Original Personenstandsurkunden:

  • Ledig - Geburtsurkunde
  • Verheiratet - Geburtsurkunden beider Eheleute und Heiratsurkunde
  • Verwitwet - Geburtsurkunden beider Eheleute, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Ehepartner/in
  • Geschieden - Geburtsurkunden beider Eheleute, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Weitere Informationen unter Sterbeurkundenservice

 

Zudem ist eine Auflistung von Intitutionen, welche zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt werden sollen eine hilfreiche Unterstützung.

Wer soll z.B. einen Trauerbrief erhalten. Wenn eine aktuelle Adressenliste (E-Mail Kontakte) des Familien-, Freundes- und Bekanntenkreises vorliegt, ist dies eine enorme Entlastung.